Wörterbuch-Archiv
erklären [ɛɐ̯ˈklɛːʁən]
Verb
- [1] jemandem etwas lehrend beschreiben, erläutern, verlautbaren; auf eine Ursache zurückführen
- [2a] etwas (offiziell) verkünden
- [2b] eine rechtlich relevante Äußerung (Willens-Erklärung) machen (abgeben); auch in der Fachsprache, insbesondere im Amtsgebrauch, kurz: erklären<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html exemplarisch § 133 BGB]</ref>
Bedeutungen und Lautschrift: Wiktionary, gekürzt · CC BY-SA 4.0
Im Signifikation-Archiv am 5. Oktober 2026.
Heutiges Wort spielen →
Kollokationen
Als Verb verbindet sich „erklären“ im Korpus typischerweise mit bestimmten Subjekten und Objekten sowie mit charakteristischen Adverbien. Wie stark eine Verbindung gebunden ist, misst der logDice-Wert (theoretisches Maximum: 14). Mehr über Kollokationen und die Methodik →
Die typischsten Verbindungen von „erklären“ im Korpus (syntagmatische Muster):
Kollokator ist das Partnerwort, das sich mit der Basis verbindet. logDice misst die Stärke der Verbindung (höher = typischer, theoret. Maximum 14). Frequenz ist die absolute Häufigkeit der Verbindung im Korpus. Anteil ist der Anteil dieser Verbindung an allen erfassten Verbindungen der Basis. Stellung ist die typische Position des Kollokators relativ zur Basis.